Einsatzabteilung
Die Einsatzabteilung der Feuerwehr Bleicherode wird aus den Feuerwehrangehörigen gebildet, die mindestens 16
Jahre alt sind und in der Regel das 60. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Sie sollen Ihren Wohnsitz in der Stadt Bleicherode haben (Einwohner) oder regelmäßig für Einsätze in der Stadt
Bleicherode zur Verfügung stehen.
Sie müssen zwingend den Anforderungen des Feuerwehrdienstes geistig und körperlich gewachsen sein.
Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr müssen Einwohner der Stadt Bleicherode sein.
Derzeitig sind 43 Feuerwehrangehörige in der Einsatzabteilung tätig.
Jeden Freitag ab 19.00 Uhr werden durch die Gruppenführer, Zugführer und Ausbilder sowohl theoretische als auch
praktische Grundlagen des Feuerwehrdienstes vermittelt.
Ein monatlicher Dienstplan regelt die Verantwortlichkeit und die Vorbereitung der Ausbildung und informiert über
alle übrigen Aktionen.
Die Mitglieder der Einsatzabteilung können über Funkmeldeempfänger oder über die Sirene zu Einsätzen alarmiert
werden und stehen 24 Stunden am Tag für die Aufgabenerfüllung bereit.
Neben dem Einsatzgeschehen organisieren sie jährlich zum Pfingstsonntag das Pfingstfest der Feuerwehr an den
"Drei Bänken" in der Talstraße in Bleicherode.
Im zweijährigen Rhythmus lädt die Feuerwehr zum Tag der offenen Tür in das Gerätehaus ein.
Wandertage von Schulklassen und Kindergartengruppen am Gerätehaus, sowie Einsatzübungen im gesamten
Stadtgebiet runden das Tätigkeitsfeld der Öffentlichkeitsarbeit ab.
Regelmäßige und hochwertige Ausbildung von Feuerwehrangehörigen bilden die Grundlage für ein erfolgreiches
und schadenfreies Einsatzgeschehen. Die Grundlagen der Aus- und Fortbildung im Feuerwehrdienst regeln die
Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften.
Die Inhalte der Ausbildung richten sich insbesondere auf die:
- Rettung von Menschen und Tieren,
- Unfallverhütung,
- Erste Hilfe,
- Bekämpfung von Bränden,
- Bergung von Sachen,
- Leistung technischer Hilfe,
- Bekämpfung von Gefahren durch atomare, biologische und chemische Stoffe und
- Durchführung des Brandsicherheitswachdienstes.
Die Feuerwehrangehörigen, die eine Funktion ausüben, müssen die entsprechende Ausbildung erfolgreich
abgeschlossen haben. Der Erfolg muss durch einen Leistungsnachweis festgestellt werden.
Die Ausbildung gliedert sich grundsätzlich in:
Truppausbildung